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Allgemeine Geschäftsbedingungen - ENDEAVOR LINES

Endeavor Lines

TRANSPORTBEDINGUNGEN


Die Fahrgäste sowie deren Fahrzeuge und deren Gepäck werden nach den folgenden Bestimmungen befördert:

  1. Athener Übereinkommen aus dem Jahr 1974 zur Beförderung von Fahrgästen und Gepäck auf See.
  2. Griechische Schifffahrtsordnung
  3. ENDEAVOR LINES allgemeine Transportbedingungen (Kopie auf Anfrage erhältlich).

Die Geschäftsbedingungen enthalten Ausnahmen und Einschränkungen in Zusammenhang mit der Haftung des Beförderers im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder im Todesfall eines Fahrgastes, für den Fall des Verlustes von Fahrzeugen oder Gepäckstücken bzw. im Falle von Verspätungen oder sonstigen Abweichungen des Schiffes. Das Athener Übereinkommen aus dem Jahr 1974 beinhaltet Haftungseinschränkungen des Beförderers in Bezug auf den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck oder unbegleiteten Fahrzeugen. Nach den Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) hat jeder Fahrgast zum Zeitpunkt der Buchung die folgenden Angaben zu seiner Person zu machen: Name, Vorname oder Anfangsbuchstabe, Geschlecht, Alter oder Geburtsdatum, Altersgruppe (Erwachsener, Kind etc.). Auch der Fahrzeugtyp und die sonstigen Fahrzeugdaten sind entsprechend anzugeben. Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU müssen ihre Passnummer, das Auslaufdatum des Reisepasses und das Auslaufdatum des EU-Visums angeben.

 

EINSCHIFFUNG UND REISEDOKUMENTE

Die Passagiere müssen sich im Besitz von gültigen Reisedokumenten mit den erforderlichen Visa für Italien und Griechenland befinden. Vorzulegen sind außerdem die nötigen Fahrzeugpapiere. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung, wenn den Fahrgästen in einem Land die Einschiffung oder das Verlassen des Schiffes verweigert werden und wird bei einer derartigen Verweigerung die Zahlung des gesamten Fahrpreises für die Rückfahrt verlangen. Eine Stornierung, die auf fehlende Reisedokumente zurückzuführen ist, wird nicht als Ereignis "höherer Gewalt" betrachtet. Eventuelle Strafgebühren, die von den Behörden verhängt werden, belasten allein den Fahrgast. Fahrgäste, die einen Anspruch auf eine Ermäßigung haben, müssen die entsprechenden Nachweise bei der Einschiffung vorlegen. Anderenfalls ist die Gesellschaft dazu berechtigt, die Fahrgäste und/oder deren Fahrzeuge abzuweisen oder eine Zahlung des Differenzbetrags zu verlangen.


PREISE

Die Fahrpreise für Fahrgäste und Fahrzeuge werden stets in Euro angegeben. Mahlzeiten, Getränke sowie Einschiffungs- und Ausschiffungsgebühren sind in den Ticketpreisen nicht enthalten.


BUCHUNGEN & TICKETS

Buchungen können über alle Reisebüros, das Hauptbüro der Reederei, die Verkaufsstellen der Gesellschaften und die Hafenagenten vorgenommen werden. Für Gruppen, Lastkraftwagen, Anhänger und unbegleitete Fahrzeuge gelten spezielle Tarife.

UNBEGLEITETE FAHRZEUGE: Unbegleitete Fahrzeuge werden als Fracht nur bei einer Aufzahlung von 50% auf den für veröffentlichten Fahrpreis für "unbegleitete Fahrzeuge" angenommen. Ein Frachtbrief, für den eventuell zusätzliche Gebühren anfallen, wird für diese Fahrzeuge beim zuständigen Hafenagenten im Einschiffungshafen ausgestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Hauptbüro der Firma oder unsere Agenten. Das Ticket ist strikt personenbezogen. Es kann nicht übertragen werden und ist nur für die ausgestellte Unterkunftsform und Route gültig. Jegliche Änderungen sind entweder dem zuständigen Reisebüro, dem Hauptbüro oder dem Hafenbüro am Abreiseort mitzuteilen.


OFFENE TICKETS 

Fahrgäste mit "offenem Rückfahrtdatum" sollten Ihre Buchungen vor allem während der Hauptsaison im Sommer unbedingt im Voraus bestätigen lassen. Tickets mit offenem Rückfahrtdatum sind für ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig. Der Fahrpreis dieser Tickets wird in der Regel auf der Grundlage des Rückfahrtpreises während der Nebensaison berechnet. Reisen die Fahrgäste dann jedoch in der Mittel- oder Hochsaison oder ändern sie die Art der Unterkunft sind sie zur Zahlung eines entsprechenden Aufpreises verpflichtet.


VERLUST DES TICKETS

Im Falle eines Verlusts des Tickets, hat der Fahrgast unverzüglich das Hauptbüro zu informieren und diesem zumindest den Namen und die Anschrift des Ticketausstellers, den Namen bzw. die Namen der auf dem Ticket angegebenen Fahrgäste und das Kaufdatum anzugeben. Die Fahrgäste müssen das verlorenengegangene Ticket durch ein neues Ticket ersetzen (kaufen), um die Reise antreten zu können. Eine Erstattung des verlorenen Tickets erfolgt am Ende des Jahres, wenn das Ticket tatsächlich nicht genutzt wurde.