Stornierung - Erstattungen
Stornierungen von Fährpassagen sind schriftlich an das Reisebüro, die Hafenbüros, an die Premium Sales Agenturen oder direkt an die Büros der Firma zu richten, bei der die Buchung und Bezahlung erfolgt sind. Je nach Eingang der schriftlichen Stornierung wird der folgende Betrag zurückerstattet (ausgenommen Sonderangebote):
- Bis 14 Tage vor Abfahrt: 100 % des Ticketwertes.
- 13 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt: 50 % des Ticketwertes.
- Ab 23 Stunden vor der Abfahrt des Schiffes oder bei Nichterscheinen zur Einschiffung verfallen jegliche Ansprüche auf Erstattung des Fahrpreises.
- Ein Ticket mit festem Reisedatum kann vor Abfahrt in ein Ticket mit offenem Reisedatum umgebucht werden. Dieses Ticket ist 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Wird dieses Ticket storniert, gilt das Umbuchungsdatum als Stornierungsdatum bezogen auf das ursprüngliche Reisedatum.
- Bei Stornierung einer umgebuchten Passage gilt das Umbuchungsdatum als Stornierungsdatum bezogen auf das ursprüngliche Reisedatum. Wird bei einem Hin- und Rückfahrtticket eine Strecke storniert, zahlt der Passagier den Preis für die einfache Fahrt zzgl. der oben angegebenen Stornierungsgebühren für die stornierte Strecke. Bei vollständiger Stornierung der Hin- und Rückfahrt erfolgt die Rückerstattung wie oben (gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Stornierung). Eine Rückerstattung kann maximal drei Monate nach dem Reisedatum erfolgen. Erstattungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Dem Kunden wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Stornierungen und Rückerstattung können ausschließlich über das Reisebüro, die Premium Sales Agenten oder die Büros der Firma abgewickelt werden, bei dem die Buchung und Bezahlung erfolgt sind. Hafenagenturen können nach Abschluss des Check-in Stornierungen vornehmen, aber die Rückerstattung ist hier nicht möglich. Die Firma ist berechtigt, den Gesamtwert des Tickets einzubehalten, sollte der Passagier seine Reise in einem Zwischenhafen abbrechen, es sei denn, eine Fortsetzung der Reise ist wegen Krankheit, eines Unfalls oder höherer Gewalt nicht möglich.
Fahrschein mit offenem Rückreisedatum
Passagiere, die ein Ticket mit offenem Rückreisedatum besitzen, sollten ihre Rückreise rechtzeitig bei dem Reisebüro, dem Hafenbüro, dem Premium-Sales-Agenten oder bei dem Büro der Firma reservieren, bei dem sie das Ticket gebucht und bezahlt haben. Rückfahrtpreise werden grundsätzlich nach den Tarifen der Nebensaison berechnet. Passagiere, die ihre Rückfahrt in der Zwischen- oder Hochsaison oder in einer Periode, in der neue Tarife gelten, antreten, müssen dann die entsprechende Preisdifferenz nachzahlen. Die Firma kann die Mitnahme zum gewünschten Reisezeitpunkt und die Unterbringung in der gewünschten Kategorie nicht garantieren.
Verlust des Fahrscheins
Bei Verlust des Fahrscheins ist umgehend das ausstellende Reisebüro, der Premium Sales Agent oder die Firma zu verständigen. Die Abholung des neu ausgestellten Tickets kann ausschließlich durch den Eigentümer selbst gegen Vorlage gültiger Ausweispapiere erfolgen. Hinweis: Beim Check-in müssen sich alle Passagiere durch ihren Personalausweis oder Reisepass als rechtmäßige Eigentümer ihres Tickets ausweisen können.